Die Europäische Union, Bund und Länder bieten Unternehmen und Gründern eine Vielzahl an Förderprogramme und Zuschüsse. Es zählt zur unternehmerischen Pflicht sich über Förderprogramme und Zuschüsse dauernd zu informieren. Denn nicht genutzte Fördermittel und Zuschüsse sind verlorenes (verschenktes) Kapital.
Förderprogramme und Zuschüsse werden angeboten für Beratungen, für Investitionen, für Forschung und Entwicklung, Beteiligungen, Bürgschaften, Personalkosten, Messen uvm.
Wir prüfen welche Förderprogramme sich für Sie oder Ihr Unternehmen eignen und erarbeiten eine sinnvolle Strategie, erstellen die nötigen konzeptionellen Unterlagen ergänzend zum optimalen Finanzierungsplan und begleiten Sie im Antragsverfahren und der Umsetzung mit allen Finanzierungspartnern.
Im Rahmen des neuen Förderprogrammes Digiboost werden bei kleinen und mittleren Unternehmen Investitionsvorhaben in Rheinland-Pfalz gefördert, die die digitale Transformation in ihren Betriebsstätten vorantreiben.
Gegenstand der Zuwendung ist die Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Leistungsprozessen. Hierbei soll auch die Erschließung neuer Märkte und Kundengruppen, sowie die Entwicklung von neuen Geschäftsmodellen gefördert werden. Förderfähig sind in diesem Zusammenhang umfassende Digitalisierungsvorhaben, die durch einen Auftragnehmer durchgeführt werden. Der Auftrag umfasst die Entwicklung bzw. Weiterentwicklung digitaler Produkte, Dienstleistungen, Produktionsverfahren und Leistungsprozesse. Berücksichtigt werden Vorhaben ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 4.000,00 EUR, die bis spätestens 15 Monate nach Erlass des Zuwendungsbescheides durchgeführt und beendet werden. Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses (max. 15.000,00 EUR).
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen die:
Unterstützt wird:
Vor Antragstellung sind spezifische Informationsangebote der Kammern (IHK, HWK und LWK) wahrzunehmen, die Teilnahme an einer solchen Information ist mit der Antragstellung nachzuweisen Investitionen.
Um die digitale Transformation und die Innovationstätigkeit des Mittelstandes gezielt unterstützen zu können, wurde die Innovationsfinanzierung durch die KfW zum 01.07.2017 neu aufgestellt. Die neue Produktfamilie „ERP-Innovationsfinanzierung“ besteht aus zwei Produkten:
Der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit (Fremdkapital mit optionaler Haftungsfreistellung), mit dem Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben sowie Maßnahmen innovativer Unternehmen finanziert werden können und dem „ERP-Mezzanine für Innovation„, über das Finanzierungspakete aus Fremd- und Nachrangkapital – oder auch in einer Variante als reiner Refinanzierungskredit – zur Finanzierung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben bereitgestellt werden.
Der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit ermöglicht innovativen, etablierten Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Inland eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben in Deutschland. Der Europäische Fonds für strategische Investitionen („EFSI“) hat zum Ziel, die Finanzierung und Durchführung produktiver Investitionen in der Europäischen Union zu fördern sowie den verbesserten Zugang zu Finanzierungen sicherzustellen. Daher wird in diesem Programm den durchleitenden Finanzierungspartnern optional eine Haftungsfreistellung von 70 % angeboten. Kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der EU erhalten haftungsfreigestellte Kredite zu besonders günstigen Konditionen.
Das Programm ERP-Mezzanine für Innovation dient der langfristigen zinsgünstigen Finanzierung marktnaher Forschung und der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren / Prozesse oder Dienstleistungen sowie ihrer wesentlichen Weiterentwicklung in Deutschland. Diese Forschungs- und Entwicklungsphase kann bis zum Beginn der kommerziellen Nutzung begleitet werden.